Eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist für viele Mieter ein Schock. Die Aussicht, das Zuhause zu verlieren, ist belastend – besonders in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Wenn man dann trotz aller Bemühungen keine neue Wohnung findet, wird die Lage schnell ernst. Doch was darf der Vermieter wirklich? Und welche Rechte hast du als Mieter, wenn du keine Alternative findest?
Was Eigenbedarf eigentlich bedeutet
Ein Vermieter darf dir kündigen, wenn er die Wohnung für sich selbst oder nahe Angehörige benötigt. Das nennt man Eigenbedarf. Als Angehörige gelten zum Beispiel Kinder, Eltern oder Geschwister. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und gut begründet sein. Einfach nur zu sagen, dass jemand „einziehen möchte“, reicht nicht. Der Vermieter muss genau erklären, wer einziehen soll, warum, und ab wann die Wohnung gebraucht wird.
Kündigung ist nicht sofort wirksam
Auch bei einer berechtigten Kündigung gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist. Diese richtet sich nach der Dauer deines Mietverhältnisses. Hast du weniger als fünf Jahre in der Wohnung gewohnt, beträgt die Frist drei Monate. Ab fünf Jahren sind es sechs Monate, und ab acht Jahren sogar neun Monate. Du musst also nicht sofort ausziehen. In dieser Zeit kannst du dich um eine neue Wohnung bemühen – aber was passiert, wenn du trotz aller Suche keine findest?
Härtefallregelung bei besonderer Situation
Wenn du keine Wohnung findest und der Auszug für dich mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist, kannst du dich auf die sogenannte Härtefallregelung berufen. Du musst dann dem Vermieter schriftlich mitteilen, dass du Widerspruch gegen die Kündigung einlegst. Dieser Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor Ende der Kündigungsfrist erfolgen. Gründe für einen Härtefall können sein: hohes Alter, schwere Krankheit, eine bevorstehende Operation, Schwangerschaft oder das Fehlen von bezahlbarem Wohnraum in der Umgebung.
Gerichte entscheiden im Einzelfall
Ob der Härtefall anerkannt wird, entscheidet am Ende ein Gericht. Du musst deine Situation mit Nachweisen belegen, zum Beispiel durch Atteste, Ablehnungsschreiben von Wohnungsbewerbungen oder eine Bescheinigung vom Wohnungsamt. Das Gericht prüft dann, ob deine Interessen schwerer wiegen als das Nutzungsinteresse des Vermieters. In vielen Fällen wird eine Räumung zumindest aufgeschoben, bis sich die Lage für dich verbessert hat.
Was du tun kannst, wenn du betroffen bist
Wenn du eine Kündigung wegen Eigenbedarf bekommst und keine neue Wohnung findest, solltest du nicht abwarten. Sprich mit dem Vermieter, suche aktiv nach Alternativen und dokumentiere jede Wohnungsbewerbung. Wende dich an Beratungsstellen oder Mietervereine – dort erhältst du Hilfe beim Widerspruch. Auch das Jobcenter oder das Sozialamt können in bestimmten Fällen bei der Wohnungssuche unterstützen.
Nicht alles einfach hinnehmen
Viele Mieter glauben, sie müssten einfach ausziehen, sobald eine Eigenbedarfskündigung kommt. Doch das stimmt nicht. Du hast Rechte, Fristen und die Möglichkeit, dich zu wehren – vor allem wenn du keine neue Wohnung findest. Lass dich beraten, bleib aktiv und mach deine Situation deutlich. Gerade in schwierigen Zeiten zählt jede Unterstützung.




